Vereinssatzung

BVB09 Fanclub Höllenhunde Sölderholz 1977

Dortmund, 05. Feb. 2010

$ 1 Name und Sitz

  1. Der Fanclub führt den Namen 'Höllenhunde Sölderholz 1977' und wurde im Jahr 1977 gegründet.
  2. Der Fanclub hat seinen Sitz in 44289 Dortmund.
  3. Der Fanclub ist nicht im Vereinsregister eingetragen. Dies wird auch nicht angestrebt.

$ 2 Zweck des Fanclubs

Der Verein ist eine auf freiwilliger Grundlage beruhende Vereinigung von Fans des Fußball-Vereins Borussia Dortmund.

Der Verein distanziert sich ausdrücklich von Mitgliedern die gewalttätig, auf Schlägereien oder Sachbeschädigungen aus sind. Mitglieder die sich nicht an diese Satzung halten, können durch den Vorstand aus dem Verein mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden.

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßige hohe Vergütungen, begünstigt werden.

§ 3 Mitglieder

  1. Mitglied des Vereins kann jede juristische oder natürliche Person werden.
  2. Die Mitglieder sind verpflichtet, die sportlichen und ideellen Bestrebungen und Interessen von Borussia Dortmund nach Kräften zu unterstützen.
  3. Neue Mitgliedschaften können zu jeder Versammlung beschlossen werden. Für die Aufnahme eines neuen Mitgliedes ist eine 100%-tige Zustimmung der anwesenden Mitglieder erforderlich. Das Aufnahmeverfahren kann frei festgelegt werden. Es gibt grundsätzlich keinen Anspruch, in den Verein aufgenommen zu werden. Eine Ablehnung muss auch nicht begründet werden.
  4. Die Größe des Fanclubs sollte 25 Mitglieder nicht überschreiten.
  5. Jedes Mitglied hat einen Mitgliedsbeitrag, der durch die Mitgliederversammlung festzulegen ist, zu entrichten. Offene Beiträge dürfen dabei die Summe von 6 Monatsbeiträgen nicht überschreiten.
  6. Neben dem Mitgliedsbeitrag kann der Verein von seinen Mitgliedern Zusatzbeiträge für geplante Veranstaltungen und/oder Fanclub-Fahrten erheben.

§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet durch:

  1. Der Austritt kann durch das Mitglied nur durch schriftliche Mitteilung gegenüber dem Vorstand erklärt werden. Eine Kündigungsfrist ist nicht vorgesehen.
  2. Der Ausschluss eines Mitgliedes kann durch den Vorstand beschlossen werden, wenn das Mitglied gegen die Interessen des Vereins grob verstoßen hat oder mit mehr als zwölf Mitgliedsbeiträgen in Verzug ist und trotz Mahnung nicht gezahlt hat. Vor dem Beschluss ist das betroffene Mitglied zu hören. Gegen den Beschluss auf Ausschluss kann das Mitglied bei der nächsten Mitgliederversammlung Beschwerde einlegen.

§ 5 Organe des Fanclubs

Die Organe des Fanclubs sind

Vorstand und Mitgliederversammlung sind Pflichtorgane. Daneben steht es Ihnen frei, weitere Organe zu bilden.

§ 6 Vorstand

Der Vorstand setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:

§ 7 Die Zuständigkeit des Vorstandes

Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Fanclubs zuständig, soweit sie nicht durch die Satzung einem anderen Fanclub-Organ zugewiesen sind.

  1. Der Vorstand wird durch die Mitgliederversammlung gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig. Die Mitglieder des Vorstandes bleiben so lange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt worden ist.
  2. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes während der Amtsperiode aus, so kann der Vorstand ein Ersatzmitglied für die restliche Amtsperiode einsetzen.
  3. Der Vorstand führt die Vereinsgeschäfte ehrenamtlich.

§ 7 Mitgliederversammlung

Im Jahr soll mindestens einmal eine ordentliche Hauptversammlung aller Mitglieder stattfinden. Diese wird vom Vorstand zu Beginn eines Jahres festgelegt.

Die Versammlung hat folgende Aufgaben:

  1. Entgegennahme des Kassenberichtes über das zurückliegende Geschäftsjahr
  2. Beschlussfassung zu vereinsinternen Angelegenheiten. Alle Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der erschienenen Mitglieder wirksam. Soll eine Abstimmung geheim erfolgen, müssen mindestens fünf Mitglieder einen entsprechenden Antrag stellen. Das Protokoll über die Mitgliederversammlung ist vom 1. Vorsitzenden und dem Schriftführer für die Richtigkeit zu unterzeichnen.

§ 8 Außerordentliche Mitgliederversammlung

Der Vorstand kann von sich aus eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen.

§ 9 Satzungsänderungen

Anträge auf Änderung der Satzung können vom Vorstand oder von mindestens 2 Mitgliedern gestellt werden. Dem Antrag ist stattzugeben, wenn in der Hauptversammlung zwei Drittel der anwesenden Mitglieder zustimmen.

§ 10 Auflösung des Vereins

Bei Auflösung des Fanclubs ist hierzu die einfache Mehrheit (50% plus eine Stimme) des Vorstandes notwendig. In diesem Fall kommt das gesamte Fanclubvermögen den Sportfreunden Sölderholz zugute.